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   OLG Hamm, 14.02.2019 - 4 W 106/18 + 4 W 123/18   

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https://dejure.org/2019,93410
OLG Hamm, 14.02.2019 - 4 W 106/18 + 4 W 123/18 (https://dejure.org/2019,93410)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.02.2019 - 4 W 106/18 + 4 W 123/18 (https://dejure.org/2019,93410)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - 4 W 106/18 + 4 W 123/18 (https://dejure.org/2019,93410)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2019 - 4 W 106/18
    Im Ergebnis soll das Ordnungsgeld dazu beitragen, dass sich eine Zuwiderhandlung für den Schuldner nicht lohnt (vgl. BGH, WRP 2004, 235, 236 - Euro-Einführungsrabatt ).
  • OLG Hamm, 18.09.2012 - 4 U 105/12

    Verbraucherschutz: Vertragsklauseln mit einer nicht hinreichend bestimmten

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2019 - 4 W 106/18
    Danach sind unter den gegebenen Umständen die Einzelangebote der Schuldnerin zu einer rechtlichen Handlungseinheit zu verklammern, die auf der Internetplattform eingestellt worden waren (vgl. hierzu Senat, Urt. v. 18.09.2012, 4 U 105/12, juris).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 32/06

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen den eine Beschwerde zurückweisenden

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2019 - 4 W 106/18
    Unter dem Gesichtspunkt der natürlichen Handlungseinheit können in der Zwangsvollstreckung nämliche mehrere - auch wie vorliegend fahrlässige - verbotswidrige Angebote zusammengefasst werden, die aufgrund ihres Zusammenhangs so eng miteinander verbunden sind, dass sie bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehörendes Tun erscheinen (vgl. BGH GRUR 2009, 427, 428 - Mehrfachverstoß gegen Unterlassungstitel ).
  • BGH, 19.02.2015 - I ZB 55/13

    Ordnungsgeldverfahren wegen Zuwiderhandlung gegen einen urheberrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2019 - 4 W 106/18
    Insoweit ist maßgeblich, dass der Gläubiger zwar erstinstanzlich noch keinen im Hinblick auf die Höhe des Ordnungsmittels bestimmten Antrag gestellt hatte, jedoch nunmehr ausweislich der sofortigen Beschwerde vom 26.09.2018 auf die Aufrechterhaltung des Ordnungsmittelbeschlusses vom 13.09.2018 und damit auch auf die Höhe des hiermit festgesetzten Ordnungsgeldes Wert legt (vgl. hierzu BGH WRP 2015, 590; Senat, Beschluss vom 19.05.2015 - I-4 W 94/13).
  • OLG Hamm, 31.07.2015 - 4 W 86/14

    Gegenstandswert eines Verfahrens über den Antrag auf Androhung von

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2019 - 4 W 106/18
    Der Gegenstandswert des Ordnungsmittelverfahrens und damit auch des Beschwerdeverfahrens entspricht dem Hauptsachestreitwert, nachdem der Schuldner am 23.02.2018 eine Abschlusserklärung abgegeben hat (vgl. Senat BeckRS 2015, 16616).
  • OLG Hamm, 03.08.2000 - 4 W 47/99

    Verstoß gegen ein Unterlassungsgebot im Teppichhandel

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2019 - 4 W 106/18
    Erstreckt sich der Vollstreckungsantrag auf mehrere Einzelakte, kommt es nämlich darauf an, inwieweit der Antrag Erfolg hat (Senat WRP 2001, 55, 57; Ahrens/ Ahrens , Der Wettbewerbsprozess, 8. Aufl., Kap. 68 Rn. 42).
  • KG, 17.12.2020 - 5 W 1038/20

    Rechtsmissbräuchlicher Ordnungsmittelantrag im Wettbewerbsrecht

    Die Beschwerde erläutert diesen - kaum nachzuvollziehenden - Standpunkt auch nicht, sondern begnügt sich insoweit mit einem Verweis auf eine "Entscheidung des OLG Hamm I-4 W 106/18 und auch I-4 W 123/18", ohne eine diesbezügliche Fundstelle zu nennen oder die Entscheidung(en) zu überreichen.
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